Im Bereich SiGeKo
Der Bauherr ist per Gesetz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sämtlicher Beschäftigter verantwortlich. Unter betimmten Voraussetzungen (z.B. Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, besonders gefährliche Arbeiten, …) ist der Bauherr dazu verpflichtet frühzeitig einen entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) in das Projekt einzubinden.
Wir bieten SiGeKo-Dienstleistungen gemäß Baustellenverordnung bzw. nach RAB 30, 31 und 32 an. Durch unsere externe Dienstleistung kann der Bauherr seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne Konflikte für den Bauleiter.