SiGeKo-Dienstleistungen

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung bzw. nach RAB 30, 31 und 32

Unsere Leistungen

Im Bereich SiGeKo

SiGeKo-Dienstleistungen
durch Dipl.-Ing. Salzmann GbR

Der Bauherr ist per Gesetz für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sämtlicher Beschäftigter verantwortlich. Unter betimmten Voraussetzungen (z.B. Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, besonders gefährliche Arbeiten, …) ist der Bauherr dazu verpflichtet frühzeitig einen entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) in das Projekt einzubinden.

Wir bieten SiGeKo-Dienstleistungen gemäß Baustellenverordnung bzw. nach RAB 30, 31 und 32 an. Durch unsere externe Dienstleistung kann der Bauherr seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, ohne Konflikte für den Bauleiter.

Sie haben Fragen?

Benötigen Sie einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)? Welcher Umfang muß durch den SiGeKo abgedeckt werden?

Weitergehende Informationen

Wer noch mehr Informationen zum Thema SiGeKo sucht, findet bei der "sand 12 GmbH" noch mehr Material.